Tattoo und UV-Strahlung

Tattoo und UV-Strahlung was ist zu beachten?

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Tattoo und UV-Strahlung

Geschichtliche Einordnung:

Das Tätowieren der Haut betreiben die Menschen schon seit tausenden von Jahren. Selbst Ötzi, die  5000 Jahre alte Mumie aus dem Gletschereis in den Alpen, trug eine Tätowierung.

Tätowierungen erfüllen zahlreiche Funktionen. Bei vielen Völkern, verstreut über den ganzen Erdball ,waren und sind sie Ausdruck der ethnischen Zugehörigkeit oder dienen als rituelle Symbole. Der englische Ausdruck „Tattoo“ soll sich aus einer polynesischen Sprache ableiten und trägt die Bedeutung von „richtig“, „kunstgerecht“. Das englische Wort Tattoo wird allerdings auch beim Militär verwendet und bedeutet hier: Zapfenstreich.

In der westlichen Welt galten Tattoos lange Zeit das „Markenzeichen“ von Matrosen und Sträflingen. Spätestens seit den 90 -ziger Jahren erfreut sich das Tattoo allerdings einer steigenden Beliebtheit in den westlichen Gesellschaften. Die Zahl der Tattoo-tragenden Menschen ist mittlerweile auf ca. 20 % angestiegen. Hier ist es Ausdruck der Selbstdarstellung, Abgrenzung, Mittel zur Verstärkung sexueller Reize, Schmuck, Protest oder auch der politischen Meinung.

Arten von Tätowierungen:

  • Für Kinder (und Erwachsene) gibt es Abziehbilder, die auf die äußerste Hautschicht (Epidermis) aufgeklebt werden und sich jederzeit leicht entfernen lassen.
  • Henna-Tattoos: Mit natürlichen Pflanzenfarben werden Muster auf die Epidermis aufgemalt. Sie verschwinden in dem Maße, wie sich die Epidermis monatlich erneuert.
  • Beim klassischen Tattoo werden Farbpartikel durch Einstiche mit einer Nadel in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht. Die Farbpartikel lagern dort zwischen den Kollagenfasern. Die Fresszellen (Makrophagen) eilen herbei um diese Fremdkörper zu entfernen. Da es ihnen aber nur schwer gelingt, werden die Farbstoffe wenigstens durch Einkapslung neutralisiert und verbleiben so dauerhaft vor Ort. Wird das Tattoo zu oberflächlich gestochen befindet sich die Farbe nur in der Epidermis. Hier geht sie dann mit der monatlichen Erneuerung der Epidermis verloren. Wird das Tattoo zu tief gestochen, landet die Farbe in der Unterhaut. Dies führt zu Blutungen und die Farbpartikel werden mit dem Blutstrom quasi „weggespült“.
  • Schmutztätowierung: Neben der klassischen Tätowierung, die dem Schmuck dient, kennt man auch das ungewollte Eindringen von Schmutzpartikeln in Dermis. Schürfwunden auf der Aschebahn oder auf der Straße können solche Spuren hinterlassen. Bei Bergleuten kann der Kohlestaub solche Schmutztätowierungen hervorrufen.

Rechtliches:

  • Deutschland: Das Tätowieren von Minderjährigen ist nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern möglich. Manche Tätowierer verlangen zusätzlich, dass ein Elternteil während der gesamten Sitzung anwesend ist. Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen Komplikationen bei Tätowierungen zu melden. Bei Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, denn der Arbeitgeber hat nur das normale Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers abzusichern.
  • Österreich: Die Tätowierung von Minderjährigen ist erst ab 16 Jahren zulässig. Dazu müssen sowohl der Minderjährige als auch die Erziehungsberechtigten schriftlich einwilligen.
  • Schweiz: Grundsätzlich sind auch hier Minderjährige nicht allein handlungsfähig und die meisten Tattoostudios verlangen eine schriftliche Einwilligung der Eltern. Ein  14-jähriges Kind gilt jedoch als urteilsfähig. Es kann Entscheidungen, die eng mit der Persönlichkeit verbunden sind, wie zum Beispiel Eingriffe am eigenen Körper selbst treffen und im Rahmen des Taschengeldes ein Tattoo stechen lassen.

Gesundheitliche Risiken:

  • Infektionen: Die Tätowierung erzeugt zunächst eine oberflächliche Wunde der Haut und ist somit eine Eintrittspforte für infektiöse Keime. Wird im Tattoo Studio nicht streng auf Hygiene geachtet kann es zu schwere Entzündungen bis zur Infektion mit HIV oder Hepatitisviren kommen!
  • Allergien und andere Nebenwirkungen: Am Zielort, der Dermis verbleibt ca. nur 1/3 des Farbstoffes. Der große „Rest“ verteilt sich über die Blut- und Lymphbahnen im ganzen Körper, wird dort abgebaut oder dauerhaft abgelagert. Hier können die körperfremden Farbstoffe Entzündungen und andere schwerwiegende Störungen hervorrufen. Daher ist es außerordentlich wichtig unbedenkliche Farbstoffe zu verwenden! Dies ist allerdings schwierig, da es nur sehr wenige Farbstoffe mit Unbedenklichkeitsgarantien gibt. Im Gegenteil: Auf dem Markt findet man zahllose Mittel, deren Inhaltsstoffe unbekannt sind, die nicht zugelassen sind oder deren Verträglichkeit unklar ist. Auch Mittel, die in Europa zugelassenen wurden, können eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Mitunter werden (schwermetallhaltige) Farbstoffe eingesetzt, die man sonst zu Färben von Papier, Textilien oder als Autolack verwendet.

Wechselwirkungen mit UV-Strahlen:

  • Ein frisch gestochenes Tattoo sollte mindestens 4 -6 Wochen nicht der direkten Sonne/Solarium ausgesetzt werden und muss bis zur vollständigen Abheilung durch das Auftragen von Wund/Heilsalbe gepflegt werden. UV-Strahlung kann den Heilungsprozess verzögern und die Narbenbildung fördern. Auch das ausgiebige Baden und Schwimmen, besonders in chlorhaltigem Wasser ist in dieser Zeit zu vermeiden.
  • Auch verheilte und „alte“ Tattoos bleiben nicht unbeeinflusst von der UV-Strahlung: Die auftreffende UVB Strahlung stößt in der Epidermis die Melaninproduktion (Langzeitbräune) an. Das Tattoo, welches direkt unter der nun braun gefärbten Epidermins liegt, kann dadurch vorübergehend an Kontrast verlieren. Auch Farbverfälschungen können auftreten. UVA Strahlung dringt tiefer, bis in die Dermis der Haut ein. Sie bewirkt dort den Kollagenabbau und fördert so die Hautalterung. Zusätzlich führt UVA zum Ausbleichen der künstlichen Farbpartikel., die ebenfalls in der Dermis vorliegen. Die Folge ist: Das Tattoo verblasst und die Konturen werden unscharf im Laufe der Jahre.
  • Neben diesen rein optischen Beeinträchtigungen kann die UV-Strahlung die gesundheitlichen Gefahren, die mit einem Tattoo verbunden sind deutlich verstärken. Die energiereiche UV-Strahlung ist in der Lage, die künstlichen Farbstoffe in zahlreiche Abbauprodukte zu verwandeln, deren Wirkung im Körper gänzlich unklar ist bzw. die bereits als toxisch bekannt sind.
    Manch ein Dermatologe hält ein Tattoo für ein „implantiertes Gesundheitsrisiko“.

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  • Bei frischen Tattoos die Sonne/Solarium 4 – 6 Wochen gänzlich meiden!
  • Auch „alte“ Tattoos nicht in der direkten Sonne „braten“ lassen! Dies führt zu optischen Beeinträchtigungen und – schwerwiegender – evtl. zu nicht abschätzbaren Gesundheitsgefahren!  Deshalb, das Tattoo beim Sonnen bedecken oder gründlich, und mit LSF 50 eincremen.
  • Auch dunkelhäutige Menschen sollten auf diesen Schutz nicht verzichten.

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Dr. Andrea Zgaga-Griesz
azg

Hallo, ich bin promovierte Diplom-Biologin mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Lebenswissenschaften, Sachbuchautorin und Bloggerin.

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